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Tax News: Doppelbesteuerungsabkommen mit Taipeh (Taiwan)
10.02.2015
Da Taipeh (Taiwan) keine Völkerrechtsubjektivität besitzt, wurde das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als Verordnung veröffentlicht[1]. Das Abkommen gilt insbesondere für die österreichische Einkommensteuer und Körperschaftsteuer sowie im Bereich des Finanzministeriums Taipeh für die von Unternehmen erhobene Einkommensteuer (profit seeking enterprise income tax), die von natürlichen Personen erhobene konsolidierte Einkommensteuer (individual consolidated income tax) und die einkommensteuerliche Basissteuer (income basic tax). Diese Verordnung findet ab dem 1.1.2015 Anwendung. Österreich wendet grundsätzlich das Befreiungssystem, Taipeh hingegen das Anrechnungsverfahren an.
[1] BGBl II 2014/385.
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