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Tax News - Datenmeldepflicht im Zusammenhang mit der globalen Mindeststeuer

13.12.2024

 

Betroffene Unternehmen der globalen Mindeststeuer

Die globale Mindeststeuer betrifft multinationale Unternehmensgruppen, deren Jahresumsatz in mindestens zwei der vier Jahre vor dem betreffenden Jahr 750 Millionen Euro erreicht oder überschreitet. Unternehmen, die unter diese Regelung fallen, sind in Ungarn verpflichtet, ihre sogenannte ergänzende Steuerpflicht zu melden.

GLOBE-Meldung

Die GLOBE-Meldung („Global Anti-Base Erosion“) muss jährlich innerhalb von 12 Monaten ab dem ersten Tag des Steuerjahres, für das die ergänzende Steuerpflicht gilt, beim Nationalen Steuer- und Zollamt eingereicht werden. Ungarische Gruppenmitglieder müssen daher die erforderlichen Daten für das Steuerjahr 2024 bis spätestens 31. Dezember 2024 über das Online-Formular (ONYA) einreichen. Auf dem Formular müssen verschiedene Identifikationsdaten der Gruppenmitglieder und der letztlichen Muttergesellschaft angegeben werden. Gruppenmitglieder können sich mit anderen ungarischen Gruppenmitgliedern darauf einigen, dass eines von ihnen die Daten für alle inländischen Gruppenmitglieder einreicht und dabei die Identifikationsdaten der anderen Mitglieder angibt. In diesem Fall müssen die anderen inländischen Gruppenmitglieder keine separate Meldung abgeben.

Falls das meldepflichtige Gruppenmitglied das Formular nur für sich selbst ausfüllt, muss es die Anzahl der betroffenen inländischen Gruppenmitglieder im Unternehmen angeben. Es besteht außerdem die Möglichkeit, zu erklären, ob eine Datenmeldung oder eine ergänzende Steuererklärung für den Meldezeitraum abgegeben wird. Letzteres ist jedoch keine Pflicht.

Wir möchten darauf hinweisen, dass bei der Meldung noch keine zahlenmäßigen Angaben zu den Aktivitäten des Gruppenmitglieds oder der Unternehmensgruppe gemacht werden müssen und auch keine Berechnungen für die Bestimmung der globalen Mindeststeuer erforderlich sind. Der Zweck der Meldung ist ausschließlich die Information der Steuerbehörde darüber, dass das jeweilige Gruppenmitglied zu einer Unternehmensgruppe gehört, die unter die Regelungen der globalen Mindeststeuer fällt. Die Meldung bedeutet noch nicht, dass das meldende Gruppenmitglied verpflichtet ist, die globale Mindeststeuer zu zahlen – dies hängt von weiteren Bedingungen ab.

Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass Unternehmen, die nicht die Einkommensvoraussetzungen der globalen Mindeststeuer erfüllen und daher nicht unter die Mindeststeuerregelung fallen, nicht verpflichtet sind, eine Negativerklärung oder eine andere damit zusammenhängende Meldung abzugeben.

Verzugsstrafe

Im Falle der Versäumnis der Meldepflicht kann die Steuerbehörde eine Geldstrafe von bis zu 5 Millionen HUF verhängen, es sei denn, das Gruppenmitglied kann nachweisen, dass es in der gegebenen Situation in der erwarteten Weise gehandelt hat.

Wir hoffen, dass diese Informationen für Sie hilfreich sind. Wir stehen allen betroffenen Kunden gerne zur Verfügung, um bei der Abgabe der Datenmeldung, der Ausfüllung und Einreichung des Meldeformulars zu helfen. Sollten Sie Fragen zur globalen Mindeststeuer oder der damit verbundenen bevorstehenden Datenmeldung haben, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

 

 

 

 

 

 

 

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