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Tax News: Das plant die neue Bundesregierung im Bereich der Abgaben

19.12.2013

Wachstum

  • Neue Gründerwelle auslösen.
  • Mehr Risikokapital: Venture Capital – Maßnahmen der AWS ausweiten (unter Berücksichtigung der Marktbedürfnisse) sowie ausreichende Dotierung des Gründerfonds;
  • verbesserte Fördervoraussetzungen im Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFÖG): Schnellerer Zugang nach 5 statt 15 Jahren der letzten unternehmerischen Tätigkeit;

 

Arbeitsrecht

Maßnahme zur Vereinfachung und Erleichterung des Arbeitslebens zum Vorteil von ArbeitnehmerInnen und Unternehmen:

  • Abgabenbegünstigte Mitarbeitererfolgsbeteiligung (evt. begünstigte Prämie für Arbeitgeber, die keinen Gewinn ausweisen können): max. 10 % des Bilanzgewinns, max. 1.000 Euro pro MitarbeiterIn pro Jahr, pauschal mit 25 % besteuert, befristet auf 3 Jahre.

Maßnahme für neue Spielregeln und Instrumente, die für mehr gegenseitige Fairness im Arbeitsverhältnis sorgen:

  • zivilrechtlicher Anspruch auf Lohnabrechnung im Sinne des Einkommenssteuergesetzes (EStG) sowie auf Aushändigung der Anmeldung zur Sozialversicherung (SV) und – bei Verlangen – der Arbeitszeitaufzeichnungen;

 

Unternehmensfinanzierung

  • Erleichterte Eigenkapitalfinanzierung durch Abschaffung der Gesellschaftssteuer ab 2016, Kompensation durch Abschaffung der Absetzbarkeit von Zinsaufwendungen an Finanzierungsgesellschaften in Niedrigsteuerländer und Steueroasen;
  • die Mittelstandsfinanzierung soll durch geeignete Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung unterstützt werden: AWS-Kapitalgarantie, Verdoppelung Freibetrag, gebündelte Beteiligungsmodelle für strategisch bedeutende Unternehmen (siehe auch Kapitel Arbeitsrecht und Kapitel Finanzen).

 

Entbürokratisierung und Entlastung

Umfassende Deregulierung:

  • steuerrechtsvereinfachende Maßnahmen – sofort umgesetzt werden können: Erhöhung Wertgrenzen für Mitteilungspflicht nach § 109a EStG, Erfordernis Wareneingangsbuch streichen, stark vereinfachte Steuererklärung im Zusammenhang mit einer Steuerrechtsvereinfachung, Erhöhung der Wertgrenze für Kleinbetragsrechnungen auf zumindest 400 Euro;

Förderabwicklung:

  • Transparenz und Rechtssicherheit, Vereinfachung des Antragwesens und der Antragsabwicklung: keine nachträglich festgelegten Anforderungen sowie Anerkennung betriebsinterner Abrechnungen (z. B. Ausdruck aus gängigen Lohnverrechnungssystemen als Nachweis für die Einzelüberweisung) und elektronischer Rechnungen im Einklang mit dem EU-Recht;

Vereinfachung der Lohnverrechnung:
Die Komplexität der Lohnverrechnung hat einen Grad erreicht, der weder durch die Unternehmen noch durch die Behörden mit vertretbarem Aufwand administrierbar ist. Arbeitnehmer haben vielfach keine Chance, die Lohnabrechnungen zu überprüfen. Daher bedarf es einer Vereinfachung der Lohnverrechnung mit folgenden Schlüsselelementen:

  • Weitgehende Harmonisierung der Bemessungsgrundlagen im ASVG und im EStG. Erster Schritt: sofortige Einsetzung einer Expertengruppe;
  • Zusammenfassung der Beitragsgruppen. Erster Schritt: sofortige Einsetzung einer Expertengruppe. Prioritäre Maßnahme: Zusammenfassung der Gruppen mit nur gering unterschiedlichen Beitragssätzen und der Beitragsgruppen der Lehrlinge;
  • Einführung eines flächendeckenden Systems elektronischer Krankenstandsbestätigungen;
  • Abschaffung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze;
  • Harmonisierung des Verfahrensrechts im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) und in der Bundesabgabenordnung (BAO) z. B. hinsichtlich der Fristen;
  • unbürokratische Lösung bei Taschengeld in Ausbildungs- und Berufsorientierung. Ziel der Verwaltungsvereinfachungen ist es, Unternehmer oder ArbeitnehmerInnen zu entlasten.

Daher werden einige der Vereinfachungsmaßnahmen nur im Rahmen einer Steuerreform und Lohnnebenkostensenkung umsetzbar sein.

 

Land- und Forstwirtschaft: Wachstum und Beschäftigung am Land

Verbesserung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft:

  • Einführung einer steuerlich begünstigten Risikoausgleichsmaßnahme;
  • Anhebung der Buchführungsgrenze von 400.000 auf 550.000 Euro Umsatz;

 

Zukunft Ländlicher Raum

Arbeitsplätze schaffen, Arbeit zum Menschen bringen, Menschen qualifizieren:

  • Vereinfachungen bei Betriebsübergaben und Unternehmensnachfolgen, Abbau der Bürokratie in den Bereichen Betriebsanlagenrecht, organisatorische Vereinfachungen in der Gewerbeordnung, im Lebensmittelrecht, im Steuerrecht sowie bei Beschäftigung familieneigener Aushilfskräfte (müssen Pensionsbezieher oder Vollzeitbeschäftigte sein);

 

Familienpolitik

Österreich ist ein besonders familien- und kinderfreundliches Land. Alle Kinder sollen in Österreich unbeschwert aufwachsen können und die besten Zukunftschancen haben. Daher wollen wir die Eltern durch Bildungs- und Betreuungsangebote sowie durch finanzielle Zuwendungen bzw. steuerliche Erleichterungen unterstützen. Die elementarpädagogischen Bildungs- und Betreuungsangebote werden sowohl quantitativ als auch qualitativ ausgebaut, um jedem Kind, für das ein Betreuungsplatz gesucht wird, einen angemessenen Platz zur Verfügung zu stellen. Kinder werden so bestmöglich auf ihre weitere Bildungslaufbahn vorbereitet. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird erleichtert.

  • Das pauschale Kinderbetreuungsgeld wird zu einem flexibel nutzbaren Kinderbetreuungsgeld-Konto (KBG-Konto) weiterentwickelt. Für Eltern bedeutet das eine Vereinfachung, mehr Transparenz und Flexibilität. Die Verwaltung wird vereinfacht. Die Gesamtdauer der Eltern-Karenz bleibt unangetastet. Eine ExpertInnengruppe unter Einbeziehung der Sozialpartner wird beauftragt, einen Wegfall der Zuverdienstgrenze und die Einführung einer Arbeitszeitgrenze zu beraten;
  • Reform und Weiterentwicklung der Familienleistungen, insbesondere der Familienbeihilfe (gemäß Ministerratsvortrag vom 18.06.2013) nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten ab 01.07.2014, und der steuerlichen Berücksichtigung von Kindern, mit dem Ziel, Familienförderung zu bündeln, transparenter zu gestalten und den Familien breit zugänglich zu machen. Mittelfristig sollen Familienleistungen erhöht werden;
  • in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Ressorts und den Sozialpartnern wird die Gebarung des Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) ein- und ausgabenseitig auf die Erreichung seiner Ziele geprüft, um mögliche Reformoptionen für die Finanzierung der familienpolitischen Leistungen offenzulegen und ggf. umzusetzen;
  • die Verhinderung von Armut bei Mehrkindfamilien und Alleinerziehenden stellt einen weiteren Schwerpunkt der Unterstützung von Familien dar.

 

Integration

Berufliche Integration: Mit Fördern und Fordern zum Erfolg.

  • die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit von Studiengebühren nach Studienabschluss wird geprüft, um mehr hochqualifizierte ausländische Studienabsolventen zu einem Verbleib in Österreich zu motivieren.

 

Forschung und Innovation

  • innovationsaktives Unternehmertum: Durch Einsteigerangebote die Zahl der innovationsaktiven Unternehmen erhöhen, Start-Ups durch u. a. geeignete Förder-, Finanzierungs- und Betreuungsangebote forcieren (z. B. Venture Capital), Ansiedlung F&E-intensiver Unternehmen und F&E-Zentralen international tätiger Unternehmen in Österreich forcieren, Produktions- und Schlüsseltechnologien verstärkt fördern; Vernetzung von Universitäten und Fachhochschulen mit Blick auf Ansiedlung forschender Unternehmen verstärken;

 

 

Kunst und Kultur

Ziel: Nachhaltige Absicherung von Kunst und Kultur in Österreich.

  • steuerliche Absetzbarkeit für Zuwendungen (Spenden, Sponsoring) zur Erhaltung von unter Denkmalschutz stehenden, öffentlich zugänglichen Gebäuden, an öffentlich finanzierte Kunst- und Kultureinrichtungen und für Kunstankäufe von Werken lebender bzw. zeitgenössischer Künstlerlnnen (mit Betragsbegrenzung);

 

Gesundheit

Die Bundesregierung bekennt sich zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention mit dem Ziel, die in Gesundheit verbrachten Lebensjahre deutlich anzuheben. Die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung soll zur Erhöhung der Selbstbestimmung und Verbesserung der eigenen Gesundheit gestärkt werden.

  • für qualitätsgesicherte betriebliche Gesundheitsförderungsmaßnahmen sollen steuerliche Anreize geschaffen werden;

 

Leistbares Wohnen

Reform des Mietrechts im Bereich des Wohnens mit den Zielen größtmöglicher Vereinheitlichung, besserer Verständlichkeit für die Rechtsanwender, transparenter gesetzlicher Ausgestaltung und Leistbarkeit der Mieten. Diese Ziele sollen insbesondere durch folgende Maßnahmen erreicht werden, zu denen die im BMJ eingerichtete Arbeitsgruppe Vorschläge erarbeitet:

  • Entfall der Mietvertragsgebühr zumindest für unter 35-Jährige bei erstmaligem Mietvertragsabschluss zwecks Hauptwohnsitzbegründung; Modernisierung des Baurechts im Sinne des ABGB samt Überprüfung der abgabenrechtlichen Attraktivität; Sicherstellung von leistbarem und bedarfsgerechtem Wohnungsangebot insbesondere durch:
     
  1.  Beibehaltung der steuerlichen Begünstigungen (KESt-Befreiung) für Wohnbauanleihen; Schaffung von Sanierungsanreizen insbesondere durch:
  2.  Etablierung eines steuerlichen Anreizmodells der öffentlichen Hand zur Forcierung thermischer Sanierungen.

 

Leistbares Leben

Ziel: Gebührenbremse durch Transparenz der Gebühren.

Herausforderung: Viele Familien in Österreich spüren, dass ihre monatlichen Fixkosten stetig steigen und der Anteil des verbleibenden Haushaltseinkommens sinkt.

Maßnahmen:

  • Kostenwahrheit setzt Kostentransparenz voraus. Daher sollen die tatsächlich anfallenden Kosten von kommunalen Serviceleistungen künftig transparent und für jeden nachvollziehbar dargestellt werden.

 

Pensionen

Ausweitung und Stabilisierung der Beschäftigung Älterer:

  • die geltende Auflösungsabgabe wird für alle Betriebe unabhängig von der Größe bis 2016 zweckgebunden als Bonus zur Förderung der vorhandenen Beschäftigung 55 plus eingesetzt;
  • anstelle der Auflösungsabgabe tritt für alle Betriebe, die über 25 MitarbeiterInnen beschäftigen und nicht ausreichend MitarbeiterInnen über 55 beschäftigen, ab 2017 eine neue Abgabe für altersgerechte Arbeitsplätze in Kraft. Diese ist gegenüber der Auflösungsabgabe aufkommensneutral;
  • die Auflösungsabgabe entfällt für alle Betriebe unabhängig von der Betriebsgröße ab Inkrafttreten dieser neuen Maßnahme;
  • die neue Abgabe für altersgerechte Arbeitsplätze wird zu 50 % als Bonus für die Beschäftigung älterer MitarbeiterInnen eingesetzt, die restlichen 50 % sind für Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung vorzusehen;

Ziel: Attraktivierung der Betriebs- und Privatpensionen – mehr Transparenz und einfachere Regelungen.

Maßnahmen:

  • Neuordnung bzw. Harmonisierung der Förderinstrumente (Prämien, Steuerabsetzbeträge) für Eigenbeiträge zu Betriebs- und Privatpensionen;
  • Voraussetzung der Förderwürdigkeit bzw. Absetzbarkeit: Erfüllung von Qualitätskriterien (Sicherheit und Transparenz);
  • Verbesserung der Transparenz:
  1. Darstellung der Verzinsung auf Basis der gesamten Einzahlungen, inklusive aller Kosten;
  2. Transparenz eines Produktes als Voraussetzung für die Zuerkennung des Status der Förderwürdigkeit.
  • umfassende Evaluierung (per 31.12.2015) der Wirkung der Pensionskassen / betrieblichen Kollektivversicherungs (BKV)-Reform 2012 und der Neuordnung der prämiengeförderten Zukunftsvorsorge 2013;
  • PensionistInnen ohne Pensionskassenvorsorge / BKV sollen bei Pensionierung auch individuell von einer Vorsorgekasse in eine Pensionskasse / BKV wechseln können.

 

Sport

  • Absetzbarkeit von Spenden und von Mitgliedsbeiträgen für Kinderbetreuung an gemeinnützige Sportvereine sowie Ausbau der Anreize des Freiwilligengesetzes;
  • Finanzierung des Österreichischen Sportstätten-Masterplans durch Abgaben auf Online-Glücksspiel und Online-Sportwetten internationaler Anbieter;

 

Wachstum und Beschäftigung in Europa

Nachhaltiges Wachstum und mehr Beschäftigung schaffen:

  • Einsatz für die rasche Einführung der Finanztransaktionssteuer;
  • Unterstützung des EU-Aktionsplans zur Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung.

Wirtschaft stärken – Lohn- und Sozialstandards sichern:

  • Weiterentwicklung des Binnenmarktes als zentralem Pfeiler der europäischen Integration mit dem Ziel, die Rechte der ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen ebenso wie die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken sowie unfairen Steuerwettbewerb zu vermeiden;

 

Österreichs Verantwortung in der Welt wahrnehmen

  • Österreich unterstützt jene Maßnahmen auf globaler Ebene, die eine gerechtere und stabilere Finanzordnung erreichen wollen. Dazu zählt insbesondere der Einsatz für die weltweite Bekämpfung von Steuerflucht und Steueroasen sowie der unterschiedlichen Ausprägungen aggressiver Steuerplanung.

 

Justiz

Ziel: Moderne Regeln für eine moderne Gesellschaft.

  • bei Stiftungen: Verwirklichung der Transparenz durch Meldung wirtschaftlicher Kennzahlen durch das BMF an die Statistik Austria, bei konzernleitenden Stiftungen Lösung der Frage, ab welchem Zeitpunkt der Beherrschung ein Aufsichtsrat verpflichtend einzurichten ist, Schaffung einer rechtlichen Grundlage für gemeinnützige Stiftungen in ausgewählten Bereichen unter Einrichtung einer staatlichen Aufsichtsstruktur;

 

Moderner Staat

Beschäftigungsperspektiven für Überstandspersonal bei ÖBB, Post und Telekom schaffen.

Ziel: Schaffung eines Anreiz- und Umschulungssystems für betrieblich nicht einsetzbare Bedienstete des ÖBB-Konzerns, der Österreichische Post AG und der A1-Telekom Austria AG, um diese Bediensteten für die Arbeit in anderen Dienststellen des Bundes fit zu machen (beispielsweise für die Arbeit in Finanzämtern zur Aufarbeitung der Grundsteuerbescheide).

Herausforderung: Die Telekom Austria, die Post und die ÖBB weisen einen Personalüberstand in unterschiedlichem Ausmaß aus. Diesen überwiegend definitiv gestellten Bediensteten kann aus betriebswirtschaftlichen Gründen in den jeweiligen Unternehmen keine Beschäftigungsperspektive eröffnet werden. Für die Versetzung und Überlassung ist die Zustimmung des bzw. der Bediensteten notwendig.

Maßnahmen:

  • Ausbau des bereits bestehenden Coachings für alle Betroffenen zu einer bedarfsgerechten, zielgerichteten Berufsvorbereitung und Weiterbildung;
  • die Sozialpartner werden beauftragt, weiterführende und präzise Maßnahmen zu entwickeln, wie Betroffene wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert werden können.

Umsetzung: Laufende Umsetzung ab 2014.

 

Finanzmärkte sowie Europäische Finanz- und Wirtschaftspolitik

Ziel:

  • Nachhaltige Überwindung der Krise, Abhängigkeit zwischen Banken und öffentlichen Haushalten weitest möglich überwinden, Finanztransaktionssteuer einführen, Finanzmarkt stabilisieren;

Maßnahmen:

  • künftig sollen in erster Linie die Banken selbst für ihre Risiken haften und nicht die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Auch Gläubiger von Banken müssen an den Risiken beteiligt werden, wobei Einlagen unter 100.000 Euro unberührt bleiben. Die Finanzmärkte müssen wieder vorrangig die Versorgung der Realwirtschaft mit Krediten sicherstellen;
  • die Einführung einer Finanztransaktionssteuer wird weiterhin vorangetrieben. Österreich wird sich an einer Einführung im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit beteiligen, darüber hinaus wird es die Bestrebungen zu einer möglichst weltweiten Einführung fortsetzen;

 

Ausbau der Transparenz und Zusammenarbeit in internationalen Steuerangelegenheiten

Ziel: Verbesserung der internationalen Transparenz in Steuerangelegenheiten und bessere internationale Zusammenarbeit.

Herausforderungen: Die internationalen Behörden müssen zur Bekämpfung des internationalen Steuerbetrugs sowie der aggressiven internationalen Steuervermeidungsstrategien im globalisierten Wettbewerb verstärkt zusammenarbeiten.

Maßnahmen:

  • Die Bundesregierung bekennt sich für die im Inland unbeschränkt Steuerpflichtigen zum Österreichischen Bankgeheimnis im Sinne eines umfassenden Datenschutzes;
  • vorrangig für die internationale Betrugsbekämpfung sind Transparenz und Offenlegung von anonymen Anlegerkonstruktionen. In diesem Zusammenhang ist die Identifizierung von wirtschaftlichen Eigentümern an Unternehmens- und Stiftungskonstruktionen (Trusts nach britischem Recht, beneficial ownership etc.) durch die zuständigen Behörden notwendig, um intransparente Strukturen in Europa wirksam bekämpfen zu können. Die bilateralen Abkommen Österreichs mit Liechtenstein und der Schweiz müssen im Zusammenhang mit internationalen Regulierungen (Zinsrichtlinie oder OECD) erhalten bleiben und die effiziente Quellenbesteuerung darf nicht an Wirkung verlieren;
  • die Bundesregierung strebt einen baldigen Abschluss eines verfassungskonformen FATCA Abkommens (»Foreign Account Tax Compliance Act«) mit den USA an;
  • die Bundesregierung wird sich auf europäischer Ebene für eine rasche Umsetzung der Zinsrichtlinie einsetzen und verlangen, dass die Verhandlungen mit den Drittstaaten über einen effektiven Datenaustausch zügig geführt und abgeschlossen werden, um sicherzustellen, dass gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Finanzteilnehmer, insbesondere mit den EU-Drittstaaten Schweiz, Liechtenstein, Andorra, Monaco, San Marino gewährleistet sind. Gravierende Nachteile für die österreichische Volkswirtschaft sollen dadurch abgewendet werden.

 

Harmonisierung der Rechnungslegungsvorschriften für alle

öffentlichen Haushalte

Ziel: Einführung von harmonisierten Rechnungslegungsvorschriften in allen öffentlichen Haushalten.

Herausforderungen: Sicherstellung einer möglichst getreuen, vollständigen und einheitlichen Darstellung der finanziellen Lage (Liquiditäts-, Ressourcen- und Vermögenssicht) aller Gebietskörperschaften.

Maßnahmen: Die Haushaltsregelungen werden nach den Grundsätzen der Transparenz, Effizienz und Vergleichbarkeit gestaltet, wobei diese Grundsätze – soweit dies nicht bereits in Art. 51 B-VG erfolgt ist – für alle Gebietskörperschaften rechtlich verbindlich zu verankern sind. Gemäß der Ermächtigung des § 16 Abs. 1 Finanz-Verfassungsgesetz betreffend die Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse wird der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Rechnungshof die obigen Grundsätze in einer neuen Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung umsetzen, wobei Länder und Gemeinden in deren Erstellung intensiv eingebunden werden. Diese Verordnung ist bis Mitte 2014 zu erlassen. Im Hinblick auf die erforderliche Vorbereitungszeit ist eine ausreichende Übergangsfrist bis zu deren Inkrafttreten vorzusehen, wobei etwaige landesrechtliche Umsetzungen jedenfalls bis Ende 2014 erfolgen sollen (Inkrafttreten bis spätestens Ende 2017 mit Wirkung für das Budget 2018). Sonstige Vorschriften für die Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Gebietskörperschaften werden bundesweit einheitlich durch eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG geregelt.

 

Steuerstrukturreform: Entlastung, Systemvereinfachung sowie Vereinfachung der Lohnverrechnung und der Gebühren

Ziele: Steuerentlastung und Steuervereinfachung, Lohnverrechnung vereinfachen sowohl im Steuer- als auch im Sozialversicherungsrecht, um ein transparentes, nachvollziehbares, sozial treffsicheres und entbürokratisiertes System zu schaffen.

Herausforderung: Das EStG stammt aus dem Jahr 1988. Im Lauf der Jahre haben verschiedenste Bestimmungen und Ausnahmeregelungen das System unübersichtlich und intransparent gemacht. Dadurch und zusätzlich durch unterschiedliche Bemessungsgrundlagen mit dem SV-Bereich sowie unterschiedliche Prüfprinzipien (Anspruchs- bzw. Zuflussprinzip) wurde die Lohnverrechnung wesentlich verkompliziert, und bedeutet sowohl für die Betriebe als auch die Kontrollbehörden einen enormen bürokratischen Aufwand. Ein transparentes Steuersystem ist Voraussetzung dafür, dass alle Steuerpflichtigen einen angemessenen Beitrag zahlen. Ein einfacheres und transparenteres Regelwerk führt zudem zur Verwaltungsvereinfachung und ermöglicht effektivere Kontrollen. Das Gebührengesetz sowie die Bundesverwaltungsabgabenverordnung sind historisch gewachsene Gebilde und enthalten Bestimmungen, die intransparent und nicht mehr zeitgemäß und mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden sind.

Maßnahmen:

  • Das Einkommensteuergesetz und die Lohnverrechnung sollen vereinfacht werden. Dabei wird das Einkommensteuergesetz neukodifiziert und eine Harmonisierung der Bemessungsgrundlagen mit dem Sozialversicherungssystem angestrebt;
  • die Steuergesetzgebung soll klarer und nachvollziehbarer gestaltet werden. Ausnahmen und Begünstigungen sollen auf ökonomische bzw. soziale Wirkung geprüft werden;
  • der Eingangssteuersatz soll – unter gleichzeitiger Abflachung der Progression – in Richtung 25 % gesenkt werden, sobald eine ausreichende Gegenfinanzierung oder budgetäre Spielräume gegeben sind
  • im Rahmen dieser Steuerreform sollen die Familien besonders berücksichtigt werden;
  • im Bundesministerium für Finanzen wird mit Jänner 2014 eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die bis Ende 2014 den Reformpfad zur Harmonisierung und Steuervereinfachung vorzulegen hat. Diese besteht unter Federführung des BMF aus Experten der Sozialpartner, der Selbstverwaltungskörper, der Wissenschaft und Vertretern der Regierungsparteien. Bis Ende 2015 hat die legistische Umsetzung zu erfolgen;
  • in Zusammenarbeit mit den Finanzausgleichspartnern und den anderen Ressorts wird das BMF bis Ende 2015 einen Begutachtungsentwurf für die Gebührenreform erarbeiten;
  • Ziel ist eine transparente, nachvollziehbare, einfache und verwaltungsfreundliche Regelung unter dem Einsatz von E-Government;
  • der Freibetrag für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung soll von 1.460 Euro auf 3.000 Euro angehoben werden.

 

Steuern lenkend einsetzen und mehr Steuergerechtigkeit schaffen

Ziel: Unerwünschte Steuergestaltung soll hintangehalten, Lenkungseffekte sollen genutzt, Steuerlücken konsequent geschlossen und Rechtssicherheit für Bürgerinnen und Bürger sowie die öffentliche Hand sichergestellt werden.

Herausforderung: Strukturelle Mängel im bestehenden Steuersystem sind zu beseitigen. Die Beschäftigung älterer DienstnehmerInnen soll gefördert, die Verteilung der Belastung treffsicherer und gerechter gestaltet, die Eigenkapitalbasis gestärkt und Investitionen in die Realwirtschaft gefördert werden.

Maßnahmen:

  • Abschaffung der steuerlichen Begünstigung von »Golden Handshakes«, um ältere DienstnehmerInnen in Beschäftigung zu halten. Sowohl bei ArbeitgeberInnen als auch bei ArbeitnehmerInnen sollen die unerwünschten Effekte durch Nichtabsetzbarkeit und den Wegfall privilegierter Steuersätze beseitigt werden. Ausgenommen davon sind Sozialpläne, gesetzliche Abfertigungen und freiwillige Abfertigungen im Ausmaß von höchstens Drei-Monatsgehältern. Besteht für einzelne Arbeitnehmer-Gruppen keine Möglichkeit gesetzliche oder kollektivvertragliche Abfertigungen zu erhalten, ist auf einen Gleichklang der Besteuerung mit den anderen Gruppen zu achten;
  • die Bankenabgabe wird unter Beibehaltung des derzeitigen Aufkommens auf die Bemessungsgrundlage Bilanzsumme umgestellt, der Satz für den Sonderbeitrag zur Stabilitätsabgabe wird gleichzeitig auf 45 % erhöht;
  • Sachbezug von Dienstautos: Unter Beibehaltung der Luxustangente von 40.000 Euro wird der maximale Deckel von 600 Euro auf 720 Euro angehoben;
  • Abschaffung der Gesellschaftssteuer ab 01.01.2016;
  • die Absetzbarkeit von Jahreseinkommensanteilen über 500.000 Euro auf Ebene des Betriebes bzw. der Körperschaft soll nicht mehr abzugsfähig sein;
  • die Solidarabgabe wird verlängert, damit besonders einkommensstarke Gruppen auch in Zukunft einen gerechten Beitrag leisten;
  • die Gruppenbesteuerung wird räumlich auf EU / EWR und DBA-Staaten mit umfassenden Amtshilfeabkommen beschränkt, die Firmenwertabschreibung wird für Neuanschaffungen abgeschafft und die Abzugsfähigkeit von ausländischen Verlusten wird mit 75 % des österreichischen Gewinns beschränkt. Im EStG werden Verluste zu 100 % vortragsfähig;
  • die Kapitalherabsetzung von GmbHs soll steuerlich nicht gefördert werden, da eine Verschlechterung der Eigenkapitalbasis nicht Ziel der »GmbH light« Reform war. Daher Auffüllungsverpflichtung für jene mit Kapitalherabsetzung mit zukünftigen Gewinnen und für alle Neugründungen. »GmbH light« nur noch für Neugründungen;
  • Umstellung der Rückstellungsberechnung auf UGB-konformes Abzinsungsmodell mit Zinssatz 3,5 %. Die gewinnerhöhende Auflösung bestehender Rückstellungen wird auf die folgenden drei Jahre gleichmäßig verteilt;
  • der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag soll auf Realinvestitionen, die wachstums- und beschäftigungsfördernd wirken, eingeschränkt werden. Zu Evaluierungszwecken wird die Maßnahme bis 2016 befristet;
  • damit in Zukunft auch Nicht-EU-BürgerInnen kapitalertragssteuerpflichtig sind, werden die beschränkte Steuerpflicht im EStG entsprechend erweitert und Doppelbesteuerungsabkommen im Hinblick auf die Quellenbesteuerung reformiert;
  • Versicherungswirtschaft: Reduzierung von Einmalerlägen für ab 50-Jährige von 15 auf 10 Jahre Mindestlaufzeit.

 

Ökologisierung und Gesundheit

Ziel: Mithilfe einer besseren Nutzung von Lenkungsmöglichkeiten durch das Steuer- und Abgabensystem sollen in Zukunft ökologische und gesundheitspolitische Aspekte stärkere Berücksichtigung finden.

Herausforderung: Im Steuer- und Abgabensystem sind neben dem fiskalischen Ziel auch Lenkungsaspekte zu beachten. Letztere sollen in der Steuer- und Abgabengesetzgebung gezielter eingesetzt werden.

Maßnahmen:

  • Ökologisierung des Steuer- und Abgabensystems:
  1. Die NOVA soll vereinfacht, ihr Lenkungseffekt damit gleichzeitig verstärkt werden;
  2. für die motorbezogene Versicherungssteuer sowie die KFZ-Steuer wird ein Stufensystem eingeführt, sodass auf Fahrzeuge mit höherer Motorisierung auch ein höherer Beitrag entfällt.
  • Besteuerung gesundheitsschädlicher Produkte:
  • Erhöhung der Alkoholsteuer um 20 %;
  • unter Maßgabe der europäischen Vorgaben wird die Schaumweinsteuer (inkl. Prosecco) auf 1 Euro pro Liter erhöht;
  • die Tabaksteuer wird in den kommenden vier Jahren stufenweise angehoben.

 

Investitionsfördernde Maßnahmen

Maßnahmen: Um die anhaltende Investitionsschwäche der Wirtschaft zu reduzieren und somit das Wachstum anzukurbeln, sollen folgende Maßnahmen nach Maßgabe budgetärer Möglichkeiten ehestmöglich umgesetzt werden:

  • Eigenkapital stärken durch Abschaffung der Gesellschaftssteuer ab 1.1.2016;
  • Lohnnebenkostensenkung durch AUVA Beitragssenkung und IESG;
  • Einführung einer Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft Neu.

 

Steuerbetrug bekämpfen und Steuerumgehung unterbinden

Ziel: Steuerbetrug effektiv bekämpfen, Gewinne sollen dort besteuert werden, wo sie von Unternehmerinnen und Unternehmern und deren Beschäftigten tatsächlich erwirtschaftet werden. Steuerumgehung, insbesondere unter Ausnützung von Steuer-Oasen (Offshore- Konstruktionen) soll effektiv unterbunden werden. Österreich wird die Anstrengungen auf internationaler Ebene im Kampf gegen Steuerbetrug und Steuervermeidung aktiv unterstützen. Gleichzeitig wird die Österreichische Bundesregierung auch im Inland das Vorgehen gegen Steuerbetrug verschärfen und nationale Lücken schließen.

Herausforderungen: Nach Schätzungen der Europäischen Kommission gehen den Mitgliedstaaten der EU jährlich bis zu einer Billion Euro an Steuereinnahmen durch Steuerbetrug und Steuerumgehung verloren. Das österreichische Steuerrecht ist im internationalen Vergleich missbrauchssicher ausgestaltet, doch sind gewisse Anpassungen an die Entwicklungen im internationalen Wirtschaftsleben auch für Österreich notwendig. Gerade im Bereich der konzerninternen Verrechnungsmethoden von immateriellen Wirtschaftsgütern (Lizenzen, Patente) sowie des globalisierten Internet-Businesses (digitale Wirtschaft) besteht derzeit ein steuerlicher Gestaltungsspielraum. Beschränkte personelle Ressourcen in der operativen Finanzverwaltung.

Maßnahmen:

  • Steuervermeidung und Gewinnverschiebung: Gestaltungskonstruktionen in Verbindung mit aggressiver Steuerplanung durch Offshore-Konstruktionen (Niedrigsteuerländer), wie z. B. Konzernfinanzierung und Lizenzzahlungen an Tochtergesellschaften (Briefkastenfirmen) in Steueroasen, sollen eingeschränkt werden und die Finanzierungszinsen bzw. Patentrechte und Lizenzgebühren sollen im Inland steuerlich nicht mehr abzugsfähig sein;
  • Steuerbetrug: Um Steuerbetrug effektiver bekämpfen zu können, sollen folgende Maßnahmen gesetzt werden: Gründung eines Amtes für Betrugsbekämpfung im BMF;
  1. bei Geldwäschemeldungen mit Verdacht auf Steuerhinterziehung soll das Verwertungsverbot nicht mehr angewendet werden;
  2. Informationen über Anmeldungen bei der Sozialversicherung sind der Finanzverwaltung zu übermitteln;
  3. Glückspielvergehen haben zu einer abgabenrechtlichen Prüfung zu führen;
  4. im operativen Finanzverwaltungsbereich ist ausreichend Personal zur Verfügung zu stellen;
  5. eine gemeinsame Ausbildung für die gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben der Sozialversicherung und der Finanzverwaltung wird bis 2016 umgesetzt;
  6. einheitliche Prüfstandards werden bei der gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben bis 2016 etabliert.

 

Entbürokratisierung im Steuerrecht

Ziel: Entbürokratisierung und Verwaltungskosten für Bürger, Unternehmen und Finanzverwaltung senken.

Herausforderung: Kontinuierliche Modernisierung der Verwaltung im Sinne der Effizienz, Kostendämpfung und Serviceorientierung; die Projekte »Verwaltungskosten senken für Bürgerinnen und Bürger« und »Verwaltungskosten senken für Unternehmen« waren 2006 bis 2013 sehr erfolgreich, dennoch empfinden Bürgerinnen und Bürger wie auch Unternehmen bürokratische Hürden als belastend.

Maßnahmen:

  • Die Projekte »Verwaltungskosten senken für Bürgerinnen und Bürger« und »Verwaltungskosten senken für Unternehmen« werden weitergeführt, um die erreichten Maßnahmen nachhaltig zu sichern;
  • Kleinstbetragsrechnung von 150 Euro auf 400 Euro erhöhen;
  • vorausgefüllte Steuererklärung bei Finanz Online anbieten;
  • stark vereinfachte Einkommensteuererklärung für die Veranlagung aller Einkunftsarten;
  • im Zuge der Steuerreform vereinfachte Lohnverrechnung und Harmonisierung der Bemessungsgrundlage;
  • Abschaffung des Wareneingangsbuches;
  • praktikable Regelung von haushaltsnahen Dienstleistungen in Privathaushalten; Evaluierung des Dienstleistungsschecks.

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