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Tax News: Anbringen auch per E-Mail an die Finanzverwaltung im Ausnahmefall

07.02.2021

Die Möglichkeit, bestimmte Anbringen auch per E-Mail an die Finanzverwaltung zu übermitteln (corana [at] bmf.gv.at), wurde bis 31.3.2021 verlängert[1]. Dabei handelt es sich ua um Herabsetzungsanträge für die Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen und Ansuchen um Stundung oder Ratenzahlung.




[1] BGBl II 2/2021 vom 7.1.2021

 

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