Sie sind hier
Tax News: Achtung Vermieter- Anpassung an die neuen Richtwerte für Mieten ab 1.4.2017
14.04.2017
Nachdem die gesetzlich vorgesehene Erhöhung der Richtwerte[1] zum 1.4.2016 im Vorjahr um ein weiteres Jahr hinausgeschoben wurde, gibt es seit 1.4.2017 nun doch wieder neue Richtwerte. Die letzte Erhöhung der Richtwerte fand mit 1.4.2014 statt, daher berücksichtigt die nunmehrige Neufestsetzung die Inflation der letzten drei Jahre. Die Richtwerte wurden durch Kundmachung des BMJ[2] wie folgt neu festgesetzt:
Wien |
NÖ |
Bgld |
Kärnten |
Stmk |
OÖ |
Sbg |
Tirol |
Vbg |
5,58 |
5,72 |
5,09 |
6,53 |
7,70 |
6,05 |
7,71 |
6,81 |
8,57 |
Die neuen Richtwerte sind zwar mit 1.4.2017 in Kraft getreten, den Mietern kann der neue Richtwert aber erst ab dem 1.5.2017 vorgeschrieben werden. Die Vorschreibung der erhöhten Richtwertmiete hat schriftlich, frühestens ab dem 1.4.2017 und so zeitgerecht zu erfolgen, dass das Erhöhungsbegehren des Vermieters dem Mieter mindestens 14 Tage vor dem Zinstermin, zu welchem die Erhöhung begehrt wird, zukommt. Ein vor dem 1.4.2017 abgesendetes Erhöhungsbegehren entfaltet keine Erhöhungswirkung des Mietzinses.
[1] Gem § 5 Abs 2 RichtWG
[2] BGBl II 62/2017 vom 8.3.2017
Need help?
Contact us!