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Tax Alert - Neue Anforderungen an Fakturierungssoftware

Fakturierungssoftware
02.10.2015

Im Zusammenhang mit den Anforderungen an Fakturierungssoftware wurde § 8 Abs. (1) lit. c der diesbezüglichen Verordnung (erlassen vom NGM, dem nationalen Wirtschaftsministerium) geändert.

Infolge der Änderung muss die genutzte Fakturierungssoftware ab dem 01. Januar 2016 über eine neue Funktion namens „steuerbehördliche Kontrolldatenlieferung” verfügen. Dies ist eine selbstständige, aber in die Software integrierte Funktion, mit der Datenexport durchgeführt werden kann. Unter Datenexport versteht man die Bereitstellung der auf Datenträger gespeicherten Daten an das Steueramt.

Der Aufbau der Export-File wird in der 2. und 3. Anlage dieser Verordnung bestimmt. Durch die neue Funktion kann mit Angabe des Anfangs- und Enddatums (Jahr, Monat, Tag) und des Nummernkreises ein Datenexport durchgeführt werden.

Die neue Vorschrift unterstützt - durch den schnellen und einheitlichen Datenabruf von jeder Fakturierungssoftware - die steuerbehördliche Kontrolle.

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