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Schweizer Abzugssteuer ist doch in Österreich anrechenbar

05.02.2014

Wurde in Zusammenhang mit dem Steuerabkommen Österreich-Schweiz von der Schweizer Bank zu Unrecht die Abgeltungssteuer einbehalten, so kann nach Vorliegen eines sogenannten Delegierungsbescheides des BMF das Wohnsitzfinanzamt die Abgeltungssteuer zurückzahlen[1].




[1] Info des BMF vom 10.12.2013, BMF-010221/0767-VI/8/2013.

 

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