Sie sind hier

Pendlerrechner ist online

17.02.2014

Mit etwas Verspätung steht den Arbeitnehmern seit 12.2.2014 der Online-Pendlerrechner des Finanzministeriums unter https://www.bmf.gv.at/pendlerrechner/ zur Verfügung. Damit können Berufstätige die Wegstrecke vom Wohnort bis zur Arbeitsstätte ermitteln und abfragen, ob und welches Pendlerpauschale ihnen zusteht. Auch der Pendler-Euro wird damit rechtsverbindlich ermittelt.

Das Ergebnis ist für den Bezug ab Anfang 2014 entweder beim Arbeitgeber abzugeben oder für die Berücksichtigung bei der Veranlagung des jeweiligen Jahres aufzubewahren. Der Pendlerrechner wird rückwirkend ab 1. Jänner 2014 angewendet, wenn dies für den Steuerpflichtigen mit keinen steuerlichen Nachteilen verbunden ist.

Für jene Beschäftigten, die bei ihrem Arbeitgeber bereits das Formular L34 für die Berücksichtigung des Pendlerpauschales abgegeben haben, gilt, dass sie bis spätestens 30. Juni 2014 einen Ausdruck vom Ergebnis des Pendlerrechners beim Arbeitgeber abgeben müssen.

Need help?

Contact us!