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Bilanzierung: Neues Fachgutachten der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

07.12.2012

Der Fachsenat für Unternehmensrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat ein neues Fachgutachten für die Erstellung von Abschlüssen ausgearbeitet. Damit steht dem Berufsstand ein Standard zur Verfügung, der zur Erhöhung der Qualität des Prozesses bei der Erstellung von Abschlüssen beiträgt. Das Fachgutachten gilt für die Erstellung. Vorgesehen ist, dass Ihnen Auftragsbestätigung und Vollständigkeitserklärung für die Erstellung des Abschlusses vorgelegt werden, welche Ihnen in vielen Fällen bereits bekannt sind. Neu hinzukommt, dass ein Bericht über die Erstellung des Abschlusses (Erstellungsbericht) abgefasst wird, der die Grundlagen und Voraussetzungen für die Auftragsdurchführung zeigt. Im Hinblick auf die gestiegene Wertschätzung von qualitativen Abschlüssen von Seiten der Banken, Behörden und Gerichte stellt dies einen wertvollen Beitrag des Berufsstandes dar.

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