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Aufteilung des Gewinnfreibetrages bei Substanzgewinnen
05.02.2014
Bei der Berechnung des Gewinnfreibetrages (GFB) sind neben dem laufenden Ergebnis auch Substanzgewinne (aus Kapital- und Immobilienvermögen), die mit dem besonderen Steuersatz von 25% besteuert werden, zu berücksichtigen. Der auf Basis des betrieblichen Gesamtgewinnes ermittelte GFB ist dann nach dem Verhältnis zwischen tarifsteuerpflichtigen Einkünften und Substanzgewinnen aufzuteilen.[1]
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