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Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2014 - Sonstige Änderungen
- Umsatzsteuer
Die Grenze für Kleinbetragsrechnungen, bei denen die Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen werden muss, soll von 150 € (brutto) auf 400 € (brutto) angehoben werden[1].
- Gesellschaftsteuer
Die Gesellschaftsteuer soll mit 1.1.2016 abgeschafft werden.
- Normverbrauchsabgabe
Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) soll künftig nach einem vom CO2-Ausstoß abhängigen progressiven Tarif berechnet werden. Der auf volle Prozentsätze zu rundende Steuersatz ergibt sich aus der Formel: (CO2-Emissionswert in Gramm je km minus 90 Gramm) dividiert durch 5. Diese Neuregelung, die bei Fahrzeugen mit einem hohen CO2-Ausstoß zu deutlichen Preissteigerungen führt, soll ab 1.3.2014 in Kraft treten. Nach einer nunmehr in die Regierungsvorlage aufgenommenen Übergangsregelung kommt für Fahrzeuge, für die bis zum 15.2.2014 ein verbindlicher Kaufvertrag abgeschlossen wurde, noch die alte Regelung zur Anwendung.
Außerdem sollen die Beträge der motorbezogenen Versicherungssteuer und der Kraftfahrzeugsteuer für Krafträder und Fahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht unter 3,5 to inflationsbedingt angepasst werden.
- Verbrauchssteuern
Aus gesundheitspolitischen Überlegungen soll die Alkohol-, Schaumwein- und Tabaksteuer erhöht werden.
- Stabilitätsabgabe für Banken
Die Bemessungsgrundlage für die Abgabe soll geändert werden und der Steuersatz sowie der Sonderbeitrag spürbar erhöht werden.
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