Der Verfassungsgerichtshof hat, wie bereits mehrfach berichtet, die Heranziehung der Einheitswerte bei unentgeltlichen Grundstücksübertragungen für die Grunderwerbsteuer als verfassungswidrig betrachtet und eine Reparatur der gesetzlichen Bestimmungen bis 31.5.2014 verlangt. Vor kurzem wurde ein Entwurf der geplanten Änderungen zur Begutachtung versandt. (Lesen Sie mehr)
15.04.2014