Bekanntlich wurde durch das Abgabenänderungsgesetzes (AbgÄG) 2014 die steuerliche Abzugsfähigkeit von Managergehältern über 500.000 € gestrichen. Der Gesetzgeber rechtfertigt diesen Schritt damit, dass es angesichts der zunehmenden Vergrößerung des Einkommensgefälles im Bereich der Erwerbsbezüge im Sinne eines gesamt-gesellschaftlichen Anliegens vertretbar ist, den Betriebsausgabenabzug in diesem Zusammenhang zu beschränken. Diese Argumentation ist nach Ansicht vieler Experten verfassungswidrig. Der VfGH wird sich bereits jetzt im Juni mit dieser Frage auseinandersetzen. (Lesen Sie mehr)
13.06.2014