Arbeitnehmer mit schwankenden Bezügen haben während des Jahres oft zu viel an Lohnsteuer bezahlt. Mithilfe der sogenannten "Aufrollung" kann der Arbeitgeber die zu viel bezahlte Lohnsteuer ermitteln und an den Arbeitnehmer auszahlen. (Lesen Sie mehr)
Wer im Jahr 2011 aufgrund einer Mehrfachversicherung über die Höchstbeitragsgrundlage hinaus Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsbeiträge geleistet hat, kann sich diese bis 31.12.2014 rückerstatten lassen. (Lesen Sie mehr)
Zur Förderung der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel können seit 1.1.2013 die Kosten für ein öffentliches Verkehrsmittel (“Jobticket”) auch dann steuerfrei vom Dienstgeber übernommen werden, wenn kein Anspruch auf das Pendlerpauschale besteht. (Lesen Sie mehr)
Leistet der Arbeitgeber für alle oder bestimmte Gruppen seiner Arbeitnehmer einen Zuschuss für die Kinderbetreuung, dann ist dieser Zuschuss bis zu einem Betrag von 1.000 € jährlich pro Kind bis zum zehnten Lebensjahr von Lohnsteuer und SV-Beiträgen befreit. (Lesen Sie mehr)
Weihnachten nähert sich mit großen Schritten. Damit mit der "Bescherung" keine (zusätzliche) Steuerpflicht ins Haus flattert, sollten Sie folgendes beachten (Lesen Sie mehr)
Die Bezahlung von Prämien für Lebens-, Kranken- und Unfallversicherungen durch den Arbeitgeber ist bis zu 300 € pro Jahr und Arbeitnehmer nach wie vor steuerfrei. (Lesen Sie mehr)
Prämien für Diensterfindungen und Verbesserungsvorschläge werden vom Fiskus nur mit 6 % Lohnsteuer besteuert. Was Sie dabei beachten müssen, lesen Sie im folgenden Artikel