Bereits seit 1.3.2015 werden von Banken elektronisch übermittelte Daten in einem vom BMF geführten Kontenregister aufgezeichnet. Die von den Banken zu übermittelnden Daten betreffen Kontostammdaten von natürlichen und juristischen Personen. Diese Aufzeichnungen dienen vor allem der Betrugs- und Abgabenverkürzungsbekämpfung. (Lesen Sie mehr)
07.02.2016