Gewerbetreibende und Ärzte (Zahnärzte) können bis spätestens 31.12.2016 rückwirkend für das laufende Jahr die Befreiung von der Kranken- und Pensionsversicherung nach GSVG (Ärzte nur Pensionsversicherung) beantragen, wenn die steuerpflichtigen Einkünfte 2016 maximal € 4.988,64 und der Jahresumsatz 2016 maximal € 30.000 aus sämtlichen unternehmerischen Tätigkeiten betragen werden. (Lesen Sie mehr)
28.10.2016