Seit dem 1.1.2016 muss für die Berechnung der Abschreibung vermieteter Gebäude im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung als nicht abschreibbarer Grundanteil ohne Nachweis eines anderen Aufteilungsverhältnisses grundsätzlich 40% der Anschaffungskosten ausgeschieden werden. (Lesen Sie mehr)
Für die Beantragung zur Geltendmachung von Steuervorteilen hat man als Arbeitnehmer 5 Jahre Zeit. Die Frist für das Jahr 2011 endet somit am 31.12.2016. (Lesen Sie mehr)
Arbeitnehmer mit schwankenden Bezügen haben während des Jahres oft zu viel an Lohnsteuer bezahlt. In diesem Fall kann der Arbeitgeber im Monat Dezember eine Neuberechnung der Lohnsteuer durchführen und die sich daraus ergebende Lohnsteuer-Gutschrift an den Arbeitnehmer auszahlen. (Lesen Sie mehr)
Wer im Jahr 2013 aufgrund einer Mehrfachversicherung über die Höchstbeitragsgrundlage hinaus Versicherungsbeiträge geleistet hat, kann sich diese rückerstatten lassen. (Lesen Sie mehr)
Zur Förderung der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel können die Kosten für ein öffentliches Verkehrsmittel (“Jobticket”) auch dann steuerfrei vom Dienstgeber übernommen werden, wenn kein Anspruch auf das Pendlerpauschale besteht. (Lesen Sie mehr)
Leistet der Arbeitgeber für alle oder bestimmte Gruppen seiner Arbeitnehmer einen Zuschuss für die Kinderbetreuung, dann ist dieser Zuschuss unter gewissen Umständen von Lohnsteuer und SV-Beiträgen befreit. (Lesen Sie mehr)
Erstmals im Jahr 2016 sind Sachzuwendungen an Arbeitnehmer, die anlässlich eines Firmen- oder Dienstjubiläums gewährt werden, bis € 186 jährlich steuerfrei.