Voraussetzung für die Anerkennung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung ist, dass nachweislich eine Krankheit vorliegt, die durch die Behandlung eine Linderung oder Heilung erfährt. (Lesen Sie mehr)
Spendenfreudige Privatstiftungen können für die vorstehend genannten begünstigten Spendenempfänger auch KESt-frei aus dem Stiftungsvermögen spenden. (Lesen Sie mehr)
Unbeschränkt absetzbare Sonderausgaben sind weiterhin bestimmte Renten sowie Steuerberatungskosten. Für Kirchenbeiträge gelten bestimmte Höchstbeiträge. (Lesen Sie mehr)
Seit dem 1.1.2016 können die Topf-Sonderausgaben nur mehr dann abgesetzt werden, wenn der der Zahlung zugrundeliegende Vertrag vor dem 1.1.2016 abgeschlossen bzw mit der Bauausführung oder Sanierung vor dem 1.1.2016 begonnen wurde. (Lesen Sie mehr)
Seit dem 1.1.2016 muss für die Berechnung der Abschreibung vermieteter Gebäude im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung als nicht abschreibbarer Grundanteil ohne Nachweis eines anderen Aufteilungsverhältnisses grundsätzlich 40% der Anschaffungskosten ausgeschieden werden. (Lesen Sie mehr)
Für die Beantragung zur Geltendmachung von Steuervorteilen hat man als Arbeitnehmer 5 Jahre Zeit. Die Frist für das Jahr 2011 endet somit am 31.12.2016. (Lesen Sie mehr)
Arbeitnehmer mit schwankenden Bezügen haben während des Jahres oft zu viel an Lohnsteuer bezahlt. In diesem Fall kann der Arbeitgeber im Monat Dezember eine Neuberechnung der Lohnsteuer durchführen und die sich daraus ergebende Lohnsteuer-Gutschrift an den Arbeitnehmer auszahlen. (Lesen Sie mehr)