Die in Österreich ansässigen obersten Muttergesellschaften multinational tätiger Unternehmen haben erstmals für Wirtschaftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2016 beginnen, innerhalb von 12 Monaten nach dem Ende des Wirtschaftsjahrs einen länderbezogenen Bericht dem zuständigen Finanzamt zu übermitteln. (Lesen Sie mehr)
20.02.2017