Das Budgetbegleitgesetz 2017/2018 sieht in seinem sozialrechtlichen Teil diverse Erleichterungen oder auch Verschärfungen von Zugangsvoraussetzungen vor. Die für die Praxis wichtigsten Neuerungen treten grundsätzlich mit 1.1.2019 in Kraft und sind im Wesentlichen im folgenden Artikel zu lesen.
09.07.2018