Verluste aus der Veräußerung von Kapitalanlagen können nicht nur mit Veräußerungsgewinnen, sondern auch mit Dividenden und Zinsen aus Anleihen ausgeglichen werden.
Voraussetzung für die Anerkennung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung ist, dass nachweislich eine Krankheit vorliegt, die durch die Behandlung eine Linderung oder Heilung erfährt.
Seit der Veranlagung 2016 und somit auch im Jahr 2018 können Topf-Sonderausgaben nur mehr dann abgesetzt werden, wenn der der Zahlung zugrundeliegende Vertrag vor dem 1.1.2016 abgeschlossen bzw mit der Bauausführung oder Sanierung vor dem 1.1.2016 begonnen wurde.
Mit 1.1.2019 tritt ein besonderer Einkommensteuersatz iHv nur 10% für Einkünfte aus der Einräumung von Leitungsrechten an Infrastrukturbetreiber in Kraft. Daher sollten etwaige Vertragsabschlüsse ins Jahr 2019 verschoben werden.
Wer zwecks Geltendmachung von Steuervorteilen eine Arbeitnehmerveranlagung beantragen will, hat dafür 5 Jahre Zeit. Dies ist somit für das Jahr 2013 nur noch bis 31.12.2018 möglich.