Wer den Antrag auf Gewährung einer 7% bzw 14%igen COVID-19-Investitionsprämie erfolgreich bis zum 28.2.2021 bei der aws eingebracht hat, steht nun vor der Herausforderung die erforderliche Abrechnung nach dem Investitionsdurchführungszeitraum rechtzeitig und richtig zu erledigen. Das mag bei einer überschaubaren Einzelinvestitionen, für die eine bezahlte Rechnung und eine Inbetriebnahme vorliegen, nicht weiter kompliziert sein. Das kann aber auch anders sein.
19.04.2021