Mit dem 2.COVID-19-Justiz-Begleitgesetz war die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung ursprünglich für den Zeitraum 1.3.2020 bis 30.6.2020 vorgesehen. Durch mehrere Novellen, zuletzt mit der am 25.3.2021 in Kraft getretenen Novelle zu § 9 des 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetzes wurde die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung bis 30.6.2021 erneut verlängert.
19.04.2021