Eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, die nach rechtskräftig ergangenem Steuerbescheid erstellt wird, stellt keine neu hervorgekommene Tatsache bzw kein neu hervorgekommenes Beweismittel, sondern ein neu entstandenes Beweismittel dar. Aus diesem Grund ist eine Wiederaufnahme mangels Wiederaufnahmegrund nicht möglich.
26.06.2021