Bekanntlich wurde im Rahmen der Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit bereits im Juni 2012 beschlossen, dass ein Bundesfinanzgericht, ein Bundesverwaltungsgericht und neun Landesverwaltungsgerichte mit Wirkung ab dem 1.1.2014 geschaffen werden. Von besonderem Interesse aus Sicht der Steuerpflichtigen ist wohl das neue Bundesfinanzgericht, welches durch Überleitung des Unabhängigen Finanzsenats (UFS) geschaffen wird.
07.12.2012