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Tax News: Steuerreform 2015/16 - Streichung der Topf-Sonderausgaben: Ihre privaten Versicherungen sind nicht mehr absetzbar!
18.03.2015
Derzeit können Sonderausgaben wie z.B. Wohnraumschaffung und Sanierung oder für die Altersversorgung bis zu einem Jahreseinkommen von € 60.000 geltend gemacht werden.
Für bestehende Verträge soll die alte Regelung beibehalten werden (allerdings bis maximal 5 Jahre).
Für Neuverträge gibt es zukünftig keine Absetzmöglichkeit mehr.
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