Derzeit können Sonderausgaben wie z.B. Wohnraumschaffung und Sanierung oder für die Altersversorgung bis zu einem Jahreseinkommen von € 60.000 geltend gemacht werden.
Für bestehende Verträge soll die alte Regelung beibehalten werden (allerdings bis maximal 5 Jahre).
Für Neuverträge gibt es zukünftig keine Absetzmöglichkeit mehr.