Sie sind hier
Tax News: für Kurzarbeit im 2. Lockdown jetzt keine Bestätigung des Steuerberaters mehr erforderlich
20.11.2020
Die Bundesrichtlinie zur Kurzarbeitsbeihilfe wurde entsprechend angepasst (siehe Pkt 6.4.1) und auf der Homepage des AMS veröffentlicht. Dort finden Sie auch in Pkt 10 eine Liste der vom Lockdown betroffenen Branchen.
Aufgrund der Covid-19-Notmaßnahmenverordnung, BGBl II Nr. 479/2020 ist geplant, dass der Lockdown - Zeitraum bis einschließlich 6.12.2020 verlängert wird.
Weitere Informationen der WKO dazu finden Sie hier.
Need help?
Contact us!