Die Bundesrichtlinie zur Kurzarbeitsbeihilfe wurde entsprechend angepasst (siehe Pkt 6.4.1) und auf der Homepage [1]des AMS veröffentlicht. Dort finden Sie auch in Pkt 10 eine Liste der vom Lockdown betroffenen Branchen.
Aufgrund der Covid-19-Notmaßnahmenverordnung, BGBl II Nr. 479/2020 ist geplant, dass der Lockdown - Zeitraum bis einschließlich 6.12.2020 verlängert wird.
Weitere Informationen der WKO dazu finden Sie hier [2].
Links
[1] https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit/downloads-kurzarbeit
[2] https://news.wko.at/news/oberoesterreich/COV-Newsletter133.html#16118