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Tax News: CORONA und wie ist das jetzt mit der Abgabe der Einkommensteuererklärung 2019

17.04.2020

Die Einkommensteuererklärung setzt sich aus dem Formular E1 und den jeweils erforderlichen Beilagen zusammen:

E1a Beilage für betriebliche Einkünfte

E 1a-K         Beilage für Kleinbetriebe

E 1b            Beilage für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

E 1c Beilage für pauschalierte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

E 1 kv         Beilage für Einkünfte aus Kapitalvermögen

E 11 Beilage für Beteiligungseinkünfte

E 108c         Antrag auf Geltendmachung einer Forschungsprämie

 

E1 für 2019

Übermittlung

Abgabefrist

Pflichtveranlagung (ohne steuerliche Vertretung)

elektronisch

31.8.2020

Pflichtveranlagung (ohne steuerliche Vertretung)

Papierform

31.8.2020

Vertretung durch Steuerberater/in

elektronisch

31.3. bzw 30.4.2021

 

Die Einreichfrist für alle Abgabenerklärungen wurde wegen der Corona-Krise bis 31.8.2020 verlängert. Die Einreichfrist kann individuell mit begründetem Antrag schriftlich jederzeit auch mehrfach verlängert werden. Wobei zu beachten ist, dass für Steuernachzahlungen bzw -guthaben ab dem 1.10.2020 Anspruchszinsen iHv derzeit 1,38% zu bezahlen sind bzw gutgeschrieben werden. Daran hat sich bis dato auch durch die Erleichterungen im Gefolge der Corona-Krise nichts geändert.Die Einkommensteuererklärung setzt sich aus dem Formular E1 und den jeweils erforderlichen Beilagen zusammen:

E1a Beilage für betriebliche Einkünfte

E 1a-K         Beilage für Kleinbetriebe

E 1b            Beilage für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

E 1c Beilage für pauschalierte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

E 1 kv         Beilage für Einkünfte aus Kapitalvermögen

E 11 Beilage für Beteiligungseinkünfte

E 108c         Antrag auf Geltendmachung einer Forschungsprämie

 

E1 für 2019

Übermittlung

Abgabefrist

Pflichtveranlagung (ohne steuerliche Vertretung)

elektronisch

31.8.2020

Pflichtveranlagung (ohne steuerliche Vertretung)

Papierform

31.8.2020

Vertretung durch Steuerberater/in

elektronisch

31.3. bzw 30.4.2021

 

 

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