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Tax News (HU) - Änderungen in der Einkommensteuer 2018
Ab 2018 wird der Betrag der steuerfreien Wohnbauförderung für Mobilität erhöht. In den ersten 24 Monaten der Beschäftigung wird es bis zu 60% des Minimallohnes, in den folgenden 24 Monate bis zu 40%, im fünften Jahr bis zu 20% steuerfrei sein (die derzeitigen Grenzen sind 40%, 25% und 15%). Wenn das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird und der Arbeitnehmer mit dem selben Arbeitgeber einen neuen Arbeitsvertrag schließt, müssen die einzelnen Dauern der Arbeitsverhältnisse zusammengerechnet werden. Eine Änderung ist, dass die Zuwendung nicht nur für unbefristetes sondern auch für befristetes Arbeitsverhältnis verwendet werden kann.
Im Falle eines befristeten Arbeitsverhältnisses, das am 01.Januar 2018 besteht, muss als Beginndatum der 01. Januar 2018 berücksichtigt werden. Die Förderung kann nicht nur in dem Fall zugeteilt werden, wenn der Arbeitnehmer keine Eigentumswohnung oder kein Nießbrauchrecht hat, sondern auch im Fall, wenn er höchstens ein 50%iges Eigentumsrecht an der Wohnung hat.
Ab 2018 können diejenige, die Gastgewerbetätigkeit/Beherbergungstätigkeit ausüben nicht nur im Falle von einer, sondern auch im Falle von 3 Wohnungen die detaillierte Pauschalbesteuerung wählen. Der Betrag der bezahlenden Steuer bleibt weiterhin HUF 38.400 pro Wohnungen.
Sonstige Änderungen in der Einkommensteuer
- Die obligatorisch oder frei zugeteilte finanzielle Zuwendung für die Schüler der Berufsschule während der praktischen Ausbildungszeit wird auch steuerfrei (einschließlich der Reisekostenerstattung)
- Die Teilnehmer einer Geschäftsreise können in der Zukunft auch im Falle der Benutzung der Fahrzeuge von nahen Angehörigen oder von denen geleaste PKW-s Kosten verrechnen
- Ein PKW Fahrer und Warenbegleiter im genehmigungspflichtigen inländischen oder internationalen Verkehr hat derzeit Anspruch auf EUR 60 steuerfreie Kostenerstattung. Die steuerfreie Zuwendung wird ab 2018 auf die Mitwirkenden der Waren- oder Personenlieferung für Eigenzweck ausgedehnt/erweitert.
- Das Gesetz hat schon früher darüber verordnet, dass diejenigen, die in der Familie 2 Kinder erziehen, pro Kind und pro Monat um HUF 116.670 die Steuerbemessungsgrundlage vermindern können, was statt der bisherigen HUF 15.000 monatlich nunmehr HUF 17.500 Steuerersparnis entspricht.
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