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Tax News: Abgabenhinterziehung und Zurücknahme einer Bescheidbeschwerde oder eines Vorlageantrags nach Eintritt der Verjährung

20.02.2017

Mit dem AbgÄG 2016 wurden die Verjährungsbestimmungen der BAO weiter ausgehöhlt. Nunmehr dürfen hinterzogene Abgaben innerhalb eines Jahres ab Zurücknahme der Bescheidbeschwerde oder des Vorlageantrags trotz eingetretener Verjährung festgesetzt werden[1].




[1] § 209a Abs 6 BAO idF AgbÄG

 

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