Der Vorschlag, der ab 1.1.2016 gültigen Novelle des MWStG, erweitert den Übergang der Steuerschuld auf alle im Inland durch ausländische steuerpflichtige Personen realisierte Warenlieferungen mit Ausnahme der Warenlieferung in Form des Versandverkaufes. (Lesen Sie den ganzen Artikel)