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Tax News: Steuerreform fix- was Sie hinsichtlich Ihrer Sonderausgaben wissen sollten

16.07.2015

Sonderausgaben

Die steuerliche Absetzbarkeit für Topf-Sonder­ausgaben wird abgeschafft. Soweit diese noch geltend gemacht werden können, entfällt aber der Erhöhungsbetrag bei mindestens drei Kindern.

Für beste­hende Verträge, die vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen werden, gilt die Regelung noch 5 Jahre bis zur Veranlagung für das Kalenderjahr 2020. Für Neuverträge (Versicherung, Darlehen) gibt es bereits ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2016 keine Absetzmöglichkeit mehr.

Analog dazu können auch Ausgaben für Wohn­raumschaffung und Wohnraumsanierung für die Veranlagungsjahre 2016 bis 2020 nur mehr gel­tend gemacht werden, wenn mit der tatsäch­lichen Bauausführung (Spatenstich) oder Sanie­rung vor dem 1. Jänner 2016 begonnen wird.

Das Sonderausgabenpauschale iHv 60 € wird  ebenfalls mit dem Jahr 2020 auslaufen.

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