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Tax News: Steuerreform fix - Prüfen Sie den Tausch Ihres Dienstautos
Dienstautos
Der Sachbezug für Dienstautos mit einem Co2-Ausstoß von mehr als 130g/km beträgt ab 2016 2 % der Anschaffungskosten, maximal 960 € pro Monat. Der maßgebliche CO2-Emmissionswert für den verringerten Sachbezug von 1,5 % verringert sich von 2017 bis zum Jahr 2020 um voraussichtlich jährlich 3 Gramm. Maßgebend für die Einstufung ist das Jahr der Anschaffung.
Für Elektroautos (CO2-Wert von Null) ist kein Sachbezug anzusetzen[1]. Diese Maßnahme ist auf 5 Jahre befristet. Außerdem kann für Elektroautos ein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Der Vorsteuerabzug steht aber nur zu, soweit die Anschaffungskosten ertragsteuerlich überwiegend abzugsfähig sind, somit bis zu Anschaffungskosten unter 80.000 € (übersteigen die Anschaffungskosten 40.000 € muss aber für den übersteigenden Teil ein Eigenverbrauch versteuert werden). „Tesla“-Fans werden daher vermutlich auf den Vorsteuerabzug verzichten müssen.
[1] Da ein Hybridfahrzeug sowohl mit Elektromotor als auch mit Verbrennungsmotor angetrieben werden kann und somit CO2 ausstößt, gilt die Befreiung nicht.
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