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Tax News: Steuerreform 2015/16 - Einkommensteuer: welches Dienstauto macht Sinn?
Dienstautos
Der Sachbezug für Dienstautos mit einem Co2-Ausstoß von mehr als 120g/km beträgt ab 2016 2 % der Anschaffungskosten, maximal 960 € pro Monat. Der maßgebliche CO2-Emmissionswert für den verringerten Sachbezug von 1,5 % verringert sich von 2017 bis zum Jahr 2020 um jährlich 4 Gramm. Maßgebend für die Einstufung ist das Jahr der Anschaffung.
Für Elektroautos (CO2-Wert von Null) ist kein Sachbezug anzusetzen[1]. Diese Maßnahme soll auf 5 Jahre befristet werden. Außerdem kann für Elektroautos ein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Der Vorsteuerabzug steht aber nur zu, soweit die Anschaffungskosten ertragsteuerlich überwiegend abzugsfähig sind, somit bis zu Anschaffungskosten unter 80.000 € (übersteigen die Anschaffungskosten 40.000 € muss aber für den übersteigenden Teil ein Eigenverbrauch versteuert werden). „Tesla“-Fans werden daher vermutlich auf den Vorsteuerabzug verzichten müssen.
[1] Da ein Hybridfahrzeug sowohl mit Elektromotor als auch mit Verbrennungsmotor angetrieben werden kann und somit CO2 ausstößt, gilt die Befreiung nicht.
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