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Flugabgabe

Flugabgabe air transport levy Flighttax
  • Sie sind eine Chartergesellschaft oder
  • ein Bedarfsflugunternehmen ohne Sitz in Österreich?
  • Sie bedienen aber den österreichischen Markt?
  • Sie brauchen jemanden, der Sie im Falle gesetzlicher Änderungen iZm der Flugabgabe verlässlich informiert?
  • Sie möchten sich am liebsten gar nicht um die Flugabgabe und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen kümmern müssen?

 

 

 

Wir begleiten Sie

 

Aufgrund des Budgetbegleitgesetzes 2011 wurde auch in Österreich eine Flugabgabe eingeführt (Flugabgabegesetz, FlugAbgG). Danach hat jeder Luftfahrzeughalter für in Österreich abfliegende Passagiere - sofern keine Befreiung von der Abgabenpflicht besteht – die Flugabgabe beim Finanzamt für Gebühren, Verkehrssteuern und Glücksspiel in Österreich zu entrichten.

Wir helfen Ihnen weiter: von der Registrierung beim Finanzamt, über die laufenden Meldungen an Flughafen und Finanzamt, die Wahrnehmung der Funktion eines sogen. Fiskalvertreters für Sie bis hin zur Jahreserklärung.

Kontaktieren Sie uns. Wir handeln rasch und unkompliziert.

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