Mit dem Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016 wurden - anders als es der Titel vermuten lässt – auch Änderungen hinsichtlich der Verantwortung des Aufsichtsrates bzw Prüfungsausschusses bei der Begleitung und Überwachung der Abschlussprüfung beschlossen. Die wichtigsten Änderungen betreffen: (Lesen Sie mehr)
Zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung hat die EU mit der Schweiz und Liechtenstein Abkommen über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten unterzeichnet. Der erste Austausch von Informationen ist mit 2018 geplant und soll Kontodaten erfassen, die ab dem 1. Jänner 2017 erhoben werden. (Lesen Sie mehr)
Vertreter der Finanzverwaltung treffen sich jährlich in Salzburg, um Praxisfälle zu diskutieren. Die Ergebnisse werden nach einem Begutachtungsverfahren als Erlass veröffentlicht . Im folgenden soll auf einige interessante Aussagen eingegangen werden. (Lesen Sie mehr)
Zum 31.12.2016 läuft die 7-jährige Aufbewahrungspflicht für Bücher, Aufzeichnungen, Belege etc des Jahres 2009 aus. Diese können daher ab 1.1.2017 vernichtet werden. (Lesen Sie mehr)
Wer vor Jahresende noch in die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge oder in einen Bausparvertrag investiert, kann jeweils noch die Höchstprämie für 2016 lukrieren. (Lesen Sie mehr)
Um Ihre Steuerbelastung zu optimieren, können Sie Ihre Wertpapierverluste realisieren und sie mit etwaigen Zinsen aus Anleihen oder Dividenden ausgleichen. (Lesen Sie mehr)