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Wien

Tax News: Sie planen ein Grundstück zu verschenken? Hier finden Sie die Listen der Immobilien-Durchschnittspreise der Statistik Austria

Seit 1.1.2016 ist bekanntlich bei unent­geltlichen Übertragungen von Grundstücken im Familienverband oder im Rahmen von Umgründungen bzw bei Anteilsvereinigungen/-übertragungen der Grundstückswert anstelle des bisherigen dreifachen bzw zweifachen Ein­heitswerts als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer anzusetzen. Zur Ermitt­lung dieses Grundstückswerts gibt der Gesetz­geber drei Möglichkeiten vor: (Lesen Sie mehr)
20.02.2017

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