Am 18. November 2017 ist die neue Verordnung über die „Dokumentationspflichten im Zusammenhang mit der Ermittlung des marktüblichen Preises“ (NGM-Verordnung Nr. 32/2017. (X.18.)) in Kraft getreten. Die neue Verordnung berücksichtigt die Empfehlungen des 13. BEPS-Aktionsplans der OECD (Base Erosion and Profit Shifting).
Der inhaltliche Umfang der verpflichtenden Dokumentationen wird wesentlich erweitert und damit auch die administrativen Lasten der Unternehmen erhöht. Die neuen Regelungen sind erstmalig für das Steuerjahr 2018 anzuwenden, sie können aber schon für das Steuerjahr 2017 gewählt werden.
29.01.2018