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Bevollmächtigter Vertreter im Rahmen des Abfallwirtschaftsgesetzes und der Verpackungsverordnung in Österreich

19.07.2022

Was ist der bevollmächtigte Vertreter?

Der bevollmächtigte Vertreter stellt Ihren Anknüpfungspunkt in Österreich dar und übernimmt viele Rechte und Pflichten – inkl. Haftungen - der sog. Primärverpflichteten, die sich aus dem Abfallwirtschaftsgesetz und der Verpackungsverordnung ergeben.

Wie Unterstützt Sie die FAL-CON?

Wir bieten Ihnen ein Compliance Paket an, welches neben der obligatorischen Einreichung von Meldungen in Ihrem Namen und gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben insbesondere auch Qualitätssicherungsmaßnahmen enthält, damit – im Sinne von Compliance und Risikomanagement - die Richtigkeit der Meldungen sichergesellt ist. Wir besprechen mit Ihnen Ihre Berechnungsunterlagen und geben bei Bedarf Änderungsvorschläge ab.

Durch unsere Beratungsleistung möchten wir Sie – auch bei Mitarbeiterwechsel - fit im Bereich des österreichischen Verpackungsrechts machen und Ihnen durch unser fachliches Wissen eine Stütze bei der Erstellung der Meldungen sein. Durch die mehrjährige Erfahrung unserer Mitarbeiter im Bereich der behördlichen Prüfung von Verpackungsmeldungen kennen wir das österreichische Gesetz im Hinblick auf die Verpackungen sehr gut und möchten Ihnen mit unserem Angebot einen Mehrwert für Ihr Unternehmen bieten.

Was ist für die Bestellung eines bevollmächtigten Vertreters erforderlich?

Für den Bevollmächtigten muss eine notariell beglaubigte Vollmacht über die Bevollmächtigung beim Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie registriert werden. Zu weiteren Informationen bitten wir Sie, direkt mit unseren Mitarbeiter:innen via vicarius [at] fal-con.eu (subject: Bitte%20kontaktieren%20Sie%20mich!) (Email) Kontakt aufzunehmen.

 

 

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