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Tax News (HU) - Rechnungslegung

Fehlerdefinition im Jahresabschluss, vereinfachter Jahresabschluss, Befreiung von der Konsolidierung
21.12.2012

Fehlerdefinitionen im Jahresabschluss – Im Sinne der neuen Regelung gilt ein Fehler im Jahresabschluss in Höhe von HUF 1 Mio. auch dann nicht als wesentlicher Fehler, wenn er 2% der Bilanzsumme übersteigt. Die Regelung, wonach ein Fehler in Höhe von HUF 500 Mio jedenfalls als wesentlich gilt, wurde aufgehoben. Insgesamt gelten in diesen Fällen nurmehr die in der Rechnungslegungspolitik festgelegten Werte sowie 2% der Bilanzsumme als Richtwerte. Der Begriff des sog. bedeutenden Fehlers (Änderung des Eigenkapitals um mehr als 20% oder in wesentlicher Höhe) wurde ebenfalls aufgehoben. In diesem Zusammenhang wurde auch die Verpflichtung zur Neuveröffentlichung des Jahresabschlusses aufgehoben.

Vereinfachter Jahresabschluss für Mikorunternehmer – Ab 2013 können Kleinunternehmer statt der bisherigen Jahresabschlussform nunmehr einen vereinfachten Jahresabschluss für Mikrounternehmer erstellen. Diese Jahresabschlussform können Unternehmen wählen, die nicht zur Wirtschaftsprüfung verpflichtet sind und in zwei aufeinanderfolgenden Jahren mindestens zwei der folgenden drei Kennzahlen entsprechen: Bilanzsumme geringer als HUF 100 Mio., netto Umsatzserlöse geringer als HUF 200 Mio. und nicht mehr als 10 Dienstnehmer. An diese Option ist der Mikrounternehmer 3 Jahre lang gebunden.

Befreiung von der Konsolidierung – Die Muttergesellschaft kann unter Umständen ihre Tochtergesellschaft aus der Einbeziehung in die Konsolidierung herausnehmen und damit sich selbst von der Konsolidierungspflicht befreien. Künftig wird diese Befreiungsmöglichkeit für börsennotierte Mutter- oder Tochtergesellschaften nicht gelten.

Höchstbetrag bei Skonti – Gewährte Skonti dürfen höchstens 3% des zu zahlenden Entgeltes betragen.

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