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Tax News - Extraprofitsteuern

14.12.2023
  • Der Einzelhandelssteuersatz wird in der obersten Steuerklasse von 4,1 % auf 4,5 % steigen und dieser erhöhte Steuersatz muss bereits bei der Berechnung der Steuervorauszahlung im Jahr 2024 berücksichtigt werden.
  • Die Extraprofitsteuerpflicht für Kreditinstitute und Finanzunternehmen wird mit wesentlichen methodischen Änderungen auch für 2024 erweitert. Die Steuerbemessungsgrundlage im Jahr 2024 ist der im Jahresabschluss 2022 ausgewiesene Gewinn vor Steuern. Dieser wird reduziert um Dividendenerträge bzw. außerordentliche Gewinne und erhöht um die ertragsmindern verrechnete Banksteuer, Transaktionssteuer und Extraprofitsteuer. Der Steuersatz beträgt 13 % für den Teil der Steuerbemessungsgrundlage, der HUF 20 Mrd. nicht übersteigt und 30 % darüber. Bei Vorhandensein einer bestimmten Wertpapierdeckung sind Begünstigungen zu berücksichtigen.
  • Die Sondersteuer für die Pharmaindustrie wurde sowohl für Hersteller als auch für Händler bis 2024 verlängert. Gleichzeitig wird die Höhe der Herstellersteuer bis 2024 um die Hälfte gesenkt. Der Handels-Steuersatz für Arzneimittel, deren Erzeugerpreis 10.000 HUF übersteigt, wurde von 28 % auf 40 % erhöht.
  • Das Sommer-Steuerpaket 2023 hob bei unverändertem Inhalt die bisher im Regierungserlass angekündigten Extra-Profit-Steuern auf das Gesetzesniveau an, darunter den Beitrag der Fluggesellschaften, die Einkommensteuer der Energieversorger sowie die Regelungen zur Transaktionssteuer, Steuer auf „Volksgesundheitsprodukte“ und Verbrauchsteuer. Auch die Versicherungs- und Telekommunikationszusatzsteuern wurden mit unveränderten Konditionen bis 2024 verlängert.

 

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