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Tax News: Ob die „Corona-Kurzarbeit“ für Sie in Frage kommt
Was sind die entscheidenden Eckpunkte?
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Wie funktionierts?
Kurzarbeit ist die vorübergehende Herabsetzung der Normalarbeitszeit und des Arbeitsentgelts wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten. Kurzarbeit hat den Zweck, die Arbeitskosten temporär zu verringern und gleichzeitig die Beschäftigten zu halten.
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Wie lange geht das?
Die „Corona-Kurzarbeit“ ist vorerst auf 3 Monate beschränkt, eine Verlängerung um weitere 3 Monate ist bei Bedarf möglich.
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Wie schnell kann ich das beantragen?
Die Antragsfrist (Anmeldung der Kurzarbeit) wurde erheblich verkürzt. Diese wurde von 6 Wochen auf 5 Arbeitstage verkürzt!
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Wie komme ich dazu?
Die Genehmigung, bzw eventuelle Aufträge zur Nachbesserungen wird grundsätzlich innerhalb von 48 Stunden erteilt.
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Wie jetzt genau?
Das Ausmaß der vereinbarten Reduktion kann im Kurzarbeitszeitraum auf mind 10% herabgesetzt werden. Hier gilt der gewählte Zeitraum als „Durchrechnungszeitraum“. Es wäre also zB auch möglich, 5 Wochen auf „0“ zu reduzieren, in der 6. Woche auf 60% der vorherigen Normalarbeitszeit zu verkürzen.
Kündigungen während und nach der Kurzarbeit sind praktisch ausgeschlossen.
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Was passiert mit Zeitguthaben/Resturlaub?
Vor Inanspruchnahme MUSS der Dienstnehmer seine eventuell noch bestehenden Alt-Urlaubsguthaben aus vergangenen Jahren, sowie allfällige Zeitguthaben verbrauchen. Ein Einvernehmen ist aufgrund der derzeitigen Informationen nicht mehr Voraussetzung, sondern kann der Urlaub auch vom Dienstgeber „verordnet“ werden.
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Was bekommt jetzt der Dienstnehmer/Dienstnehmerin?
Es besteht für den Dienstnehmer/die Dienstnehmerin eine „Netto-Garantie“, also einen garantierten Ersatz seiner/Ihrer Nettoeinkünfte, gestaffelt nach Höhe der Brutto-Einkünfte vor der Maßnahme iHv 75% bis max 90%. Je höher das Bruttogehalt/ der Bruttolohn vor der Kurzarbeit, desto geringer die Netto-Ersatzrate.
Die Brutto-Mehrkosten werden vom AMS an den Dienstgeber ersetzt, die SV-Beiträge, die in der Höhe der bisherigen Bezüge für die Normalarbeitszeit zu zahlen sind, leider erst bei einer möglicherweise nötigen Verlängerung der Kurzarbeit ab dem 4. Monat.
Die erforderlichen Vereinbarungen können wir mit Ihnen gemeinsam erstellen.
- Betriebsvereinbarung, in Betrieben ohne Betriebsrat Einzelvereinbarung
- AMS-Antragsformular (Corona)
- Begründung über wirtschaftliche Schwierigkeiten (Verweis auf Corona und Maßnahmen)
Wir informieren Sie gerne über die genaue Vorgangsweise und die einzelnen, zu setzenden Verfahrensschritte zur Erlangung dieser Unterstützung. office [at] fal-con.eu (subject: Bitte%20um%20Ihre%20Hilfe%20bei%20der%20CORONA%20Kurzarbeit, body: Liebes%20FACON%20Team%2C%0A%0Abitte%20kontaktieren%20Sie%20mich%20wegen%20dieses%20Themas%20unter%3A) (Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung.)
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