Im Bereich der höchstpersönlichen Einkünfte hat der Gesetzgeber die Zurechnung zu den Einkünften einer natürlichen Person bei organschaftlichen Vertretern von Körperschaften und bei höchstpersönlichen Tätigkeiten gesetzlich normiert. Er folgt dadurch der Praxis der Finanzverwaltung. (Lesen Sie mehr)
07.02.2016