Der VwGH hat entschieden, dass eine wesentliche Erhöhung des Gehalts wenige Monate vor Beendigung des Dienstverhältnisses nicht dazu führen kann, dass die auf Basis dieser erhöhten Bezüge berechnete Abfertigung als gesetzliche Abfertigung mit den begünstigten Steuersätzen versteuert werden kann. (Lesen Sie mehr)
23.06.2017