Mit dem Gleichstellungsgesetz von Männern und Frauen wurde die Verpflichtung eingeführt, dass in nach dem 1.1.2018 gewählten Aufsichtsräten unter bestimmten Voraussetzungen mindestens 30 % Frauen vertreten sein müssen.
Der Sachbezug für Dienstwohnungen orientiert sich jeweils an den zum 31.10. des Vorjahres geltenden Richtwertmietzinsen. Diese wurden zuletzt ab 1.4.2017 angepasst.
Für Zinsersparnis muss bei Gehaltsvorschüssen unter Umständen ein Sachbezug angesetzt werden. Im folgenden Artikel lesen Sie wann bzw. in welcher Höhe.