Gewerbetreibende und Ärzte (Zahnärzte) können bis spätestens 31.12.2018 rückwirkend für das laufende Jahr die Befreiung von der Kranken- und Pensionsversicherung nach GSVG beantragen, wenn die steuerpflichtigen Einkünfte 2018 maximal € 5.256,60 und der Jahresumsatz 2018 maximal € 30.000 aus sämtlichen unternehmerischen Tätigkeiten betragen werden.
27.10.2018