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Tax-News

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Tax News: GSVG-Befreiung für „Kleinstunternehmer“ bis 31.12.2018 beantragen

Gewerbetreibende und Ärzte (Zahnärzte) können bis spätestens 31.12.2018 rückwirkend für das laufende Jahr die Befreiung von der Kranken- und Pensionsversicherung nach GSVG beantragen, wenn die steuerpflichtigen Einkünfte 2018 maximal € 5.256,60 und der Jahresumsatz 2018 maximal € 30.000 aus sämtlichen unternehmerischen Tätigkeiten betragen werden.
27.10.2018

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