Ab 1. 1. 2019 sind die individuellen Beitragsgrundlagen sämtlicher Arbeitnehmer monatlich anstelle der Gesamtsumme aller Entgelte an die Sozialversicherung zu melden. Dafür entfallen die Beitragsnachweisung sowie der sozialversicherungsrechtliche Teil im jährlichen Lohnzettel, weil diese Meldungen gänzlich durch die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung ersetzt werden.
12.12.2018