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Tax News: Nicht unwesentlich zu wissen- A1-Bescheinigungen bei Dienstreisen ins Ausland

Werden Arbeitnehmer vorübergehend für ihren Arbeitgeber im Ausland tätig, wird mittels A1-Bescheinigung der Nachweis geführt, dass der Arbeitnehmer in Österreich sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist und eine Erfassung im Ausland nicht erforderlich ist. Das Folgende sollten Sie wissen!
13.04.2019

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