Als Abgeltung für die begünstigte Besteuerung des 13./14. Gehalts der Lohnsteuerpflichtigen steht allen einkommensteuerpflichtigen natürlichen Personen der Gewinnfreibetrag (GFB) unabhängig von der Gewinnermittlungsart zu. Wie viel dieser beträgt und was Sie hierfür beachten müssen, lesen Sie im folgenden Artikel.
25.10.2021